Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie in Sachsen-Anhalt
Olaf Meister fragt nach welche Erfahrungen die Landesregierung aus der Flutkatastrophe 2013 zieht. Es geht u.a. um Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der Gefahrenabwehr, um Änderungen im Planungsrecht oder um Risikoanalysen. Er fragt auch nach der Position der Landesregierung zu einer Elementarversicherung.
Die Landesregierung erklärt, dass immer noch erheblicher Finanzierungsbedarf für noch nicht abgeschlossene Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahmen besteht (Stand 30.06.2023).
Zur Umsetzung von Hochwasserschutz im Bauplanungsrecht verweist sie auf verschärfte Vorgaben im Baugesetzbuch (BauGB), die Kommunen nun verpflichten, Hochwasserrisiken in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu berücksichtigen, etwa durch Rückhalteflächen, Versickerungszonen oder bauliche Schutzvorkehrungen. Zudem werden Überschwemmungsgebiete nach Wasserrecht verpflichtend in die Bauleitplanung übernommen. Es findet sich eine Auflistung neu ausgewiesener Baugebiete in Überschwemmungsgebieten seit 2013.
Bei der Elementarschadenversicherung betont die Landesregierung, dass eine Pflichtversicherung notwendig sei, um die Folgen von Klimarisiken abzufedern.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |