Beteiligung Gemeindeelternvertretung (§19 Kinderförderungsgesetz)

Kleine Anfrage vom 27.03.2024

Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt

Im Kern macht die Landesregierung deutlich, dass es weder landesseitige Leitfäden noch belastbare landesweite Erkenntnisse zur konkreten Umsetzung der Beteiligungsrechte gibt, weil es sich überwiegend um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ohne Berichtspflicht gegenüber dem Land handelt. Zugleich legt sie ihre Rechtsauffassung dar: Die Gemeindeelternvertretung ist bei kinderbetreuungsbezogenen Fragen rechtzeitig und umfassend zu informieren und einzubeziehen, ein Rede- oder Antragsrecht in kommunalen Gremien folgt daraus aber nicht. Auch ein Einvernehmen mit der Elternvertretung ist etwa bei der Festlegung von Elternbeiträgen nicht herzustellen; allerdings sollen der Vertretung zur sachgerechten Mitwirkung auch Kalkulationsunterlagen zugänglich gemacht werden. Einen Bedarf für eine weitergehende Präzisierung durch Landesverordnung sieht die Landesregierung derzeit nicht.

Ansprechpartner*innen

Susan Sziborra-Seidlitz
Susan Sziborra-Seidlitz

Sprecherin für Bildung, Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Gleichstellung

Tel.:0391 560 4107
E-Mail: susan.sziborra-seidlitz@gruene-fraktion-lsa.de
Web: www.sziborraseidlitz.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?