Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist als Bundesgesetz im August 2023 in Kraft getreten. Die landwirtschaftliche Betriebe haben ein Jahr Zeit, die Haltungsformen in ihren Tierhaltungsanlagen an die nach Landesrecht zuständigen Behörden zu melden. Dorothea Frederking hat nachgefragt, wie die Landesregierung die Melde- und Aufzeichnungspflicht umsetzt und welche behördlichen Strukturen dafür notwendig sind.
Die Landesregierung antwortet knapp, dass dazu auf Ebene der Bundesländer noch intensive Abstimmungen stattfinden. Erst danach soll über die Umsetzung im Land entschieden werden.
Ansprechpartner*innen

Dorothea Frederking
Sprecherin für Landwirtschaft, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien und Europa
| Tel.: | 0391 560 4021 |
| E-Mail: | dorothea.frederking@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | dorothea-frederking.de |
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