Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Im Kern gibt die Landesregierung einen systematischen Überblick über die verschiedenen Beauftragtenstellen, ihre Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Amtszeiten, organisatorische Anbindung und Unabhängigkeit. Deutlich wird dabei, dass diese Stellen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind: Ein Teil wird von der Landesregierung berufen, andere – wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz oder die bzw. der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – werden vom Landtag gewählt und verfügen über besonders klar geregelte gesetzliche Grundlagen und Eigenständigkeit. Zugleich macht die Antwort deutlich, dass viele Beauftragtenstellen kein eigenes Budget haben und organisatorisch eng an Ministerien angebunden sind, während nur einzelne Stellen über eine eigenständige Behördenstruktur oder eigene Haushaltsmittel verfügen. Die Einordnung als öffentlich-rechtliche Regierungsbeauftragte oder Verwaltungsbeauftragte erfolgt dabei nicht pauschal, sondern jeweils nach Stellung und Rechtsgrundlage der einzelnen Funktion.
Ansprechpartner*innen

Cornelia Lüddemann
Fraktionsvorsitzende; Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung und ländliche Räume
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | cornelia.lueddemann@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | cornelia-lueddemann.de |