
Bildung & Kultur in Dessau-Roßlau, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen-Anhalt Ost (Jerichower Land, Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld)
Die Antwort macht deutlich, dass Sachsen-Anhalt viele der abgefragten Daten zu Aufenthaltserlaubnissen für ausländische Studierende gar nicht zentral erhebt und deshalb stark auf die Zuarbeit der kommunalen Ausländerbehörden angewiesen ist. Für das Studium gilt grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis von in der Regel zwei Jahren, kürzere Laufzeiten sind aber möglich, etwa wenn ein Studienabschluss bald bevorsteht oder eine engere ausländerrechtliche Kontrolle für nötig gehalten wird. Beim Nachweis des Lebensunterhalts nennt die Landesregierung derzeit 992 Euro pro Monat beziehungsweise 11.904 Euro pro Jahr; das muss nicht zwingend über ein Sperrkonto nachgewiesen werden, sondern kann auch etwa über Stipendien, Verpflichtungserklärungen, eigenes Vermögen oder regelmäßige Arbeitseinkünfte geschehen. Auch bei Verlängerungen gelten grundsätzlich dieselben finanziellen Anforderungen. Fälle eines Studienabbruchs wegen zu spät oder nicht erteilter Aufenthaltserlaubnisse wurden 2024 fast überall mit null angegeben, in einzelnen Kommunen lagen dazu aber keine Angaben vor. Hinweise darauf, dass unterschiedliche Entscheidungen der Ausländerbehörden ein Standortnachteil für Sachsen-Anhalt seien, sieht die Landesregierung nicht; sie verweist stattdessen auf bundeseinheitliche Anwendungshinweise, hält aber zugleich Ermessensspielräume im Einzelfall für notwendig.
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Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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