Anpassung Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt durch Streichung der Unzulässigkeit von Windenergieanlagen im Wald

Kleine Anfrage vom 10.05.2023

Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie in Sachsen-Anhalt

Im September 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Waldgesetz entschieden, dass Windenergieanlagen im Wald nicht generell verboten werden dürfen. Das ist verfassungswidrig und gilt für alle Bundesländer.

Auf die Anfrage zur Anpassung des Landeswaldgesetzes von Dorothea Frederking antwortet die Landesregierung vage und verweist auf die Zuständigkeit des Landtages. Sie signalisiert Offenheit für Windräder in artenarmen Monokulturen und geschädigten Wirtschaftswaldflächen, doch fehlen klare Kriterien oder eine Einschätzung, wie viel Fläche überhaupt infrage käme. Die Landesregierung verweist auf die Verantwortung der Regionalen Planungsgemeinschaften.

Ansprechpartner*innen

Dorothea Frederking
Dorothea Frederking

Sprecherin für Landwirtschaft, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien und Europa

Tel.:0391 560 4021
E-Mail: dorothea.frederking@gruene-fraktion-lsa.de
Web: dorothea-frederking.de
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