Wirtschaft, Finanzen & Wissenschaft in Sachsen-Anhalt
Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus März 2026 befasst sich mit dem aktuellen Stand sogenannter SWAP-Verträge bei Kommunen und Zweckverbänden in Sachsen-Anhalt. Mit der parlamentarischen Initiative wollte der Abgeordnete von der Landesregierung erfahren, wo solche Finanzgeschäfte noch bestehen, ob daraus Ansprüche gegenüber Banken entstehen können und wie sichergestellt wird, dass Kommunen mögliche Forderungen rechtzeitig erkennen und geltend machen.
SWAP-Verträge sind komplexe Finanzverträge, mit denen sich Kommunen und Zweckverbände früher gegen steigende oder fallende Zinsen absichern wollten. In vielen Fällen entwickelten sich diese Geschäfte jedoch zu finanziellen Risiken und führten zu hohen Belastungen für öffentliche Haushalte. Die Problematik war so gravierend, dass sich bereits ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages mit den Geschäften beschäftigte. Vor diesem Hintergrund fragt Olaf Meister nach, welche Verträge heute noch bestehen und ob die betroffenen Kommunen ihre Rechte gegenüber den beteiligten Banken ausreichend wahrnehmen.
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass noch mehrere Wasser- und Abwasserzweckverbände sowie die Stadt Sangerhausen über laufende SWAP-Verträge verfügen. Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass sie aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung keine vollständigen Daten erheben oder die Verträge eigenständig überprüfen kann. Die vorliegenden Informationen beruhen deshalb auf freiwilligen Angaben der Kommunen. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes führen die SWAP-Geschäfte des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut-Finne – je nach Entwicklung der Zinsen – sowohl zu Zahlungen der Banken an den Verband als auch zu Zahlungen des Verbandes an die Banken.
Die Landesregierung verweist außerdem darauf, dass seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 spekulative Finanzgeschäfte für Kommunen ausdrücklich verboten sind und neue Derivatgeschäfte einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedürfen. Für ältere Verträge wurden bereits umfassende Prüfungen durchgeführt. Neue Prüfungen sind nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht vorgesehen, solange lediglich die bestehenden Verträge abgewickelt werden und keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorliegen.
Die Kleine Anfrage macht deutlich, dass die Folgen früherer Finanzgeschäfte öffentliche Haushalte noch über viele Jahre beschäftigen können. Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das Thema relevant, weil finanzielle Risiken bei Kommunen und Zweckverbänden Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Mittel und damit auch auf kommunale Investitionen und Gebühren haben können. Die Initiative trägt dazu bei, Transparenz über bestehende Risiken zu schaffen und den Umgang mit den noch laufenden SWAP-Verträgen politisch zu begleiten.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft sowie Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |