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Verfassungsschutz besser kontrolliert

15. Januar 2021 // Sicherheit & Mitbestimmung

Das Verfassungsschutzgesetz wurde auf unser Bestreben hin modernisiert. Die Arbeit der Behörde ist jetzt klarer abgegrenzt und wird besser kontrolliert. So gibt es jetzt für den Einsatz von so genannten V-Personen klare Regeln. Es ist nun festgelegt, wer nicht V-Person werden darf. Hier wurde eine wichtige Erkenntnis aus dem Versagen der Verfassungsschutzbehörden bei der Mordserie des NSU gezogen.

Der Verfassungsschutz wird in Zukunft gegenüber der Öffentlichkeit mehr über seine Arbeit berichten. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das die Arbeit vom Verfassungsschutz überwacht, tagt jetzt teilweise öffentlich.

Auch die Kontrolle der Behörde durch das Parlament wurde ausgebaut. Die Mitglieder des PKGr dürfen sich nun mit den Mitgliedern der Kontrollgremien in anderen Ländern austauschen. Dies war bisher nicht möglich. Zudem kann jede Landtagsfraktion eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für das PKGr benennen. Dadurch werden die Ressourcen für die Kontrolle deutlich erhöht.

Wir haben uns gegen übermäßigen Eingriffsbefugnisse in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gestellt. So konnten wir die Online-Durchsuchung und die so genannte Quellen-TKÜ verhindern. Bei letzterem handelt es sich um das Überwachen von verschlüsselter Kommunikation mittels einer Software, die die Kommunikation vor dem Verschlüsseln mitliest.

Wir haben mit dieser Reform gute Schritte zu unserem Ziel gemacht. Wir setzen uns langfristig für die Neugründung des Verfassungsschutzes in Form einer verkleinerten Behörde, die geheimdienstliche Mittel anwendet, ein. Zusätzlich soll es eine weitere, unabhängige Behörde geben, die den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die wissenschaftliche Analyse von Gefahren für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit legt.

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