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Straßenausbaubeiträge sind abgeschafft

15. Januar 2021 // Wirtschaft & Finanzen

Die Straßenausbaubeiträge wurden zum 1. Januar 2020 abgeschafft.  Damit gibt es nun in ganz Sachsen-Anhalt eine einheitliche Regelung und Gemeinden dürfen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben.

Denn wenn bisher eine Straße in einer Gemeinde saniert wurde, erhob die Gemeinde Beiträge von allen Eigentümerinnen und Eigentürmern, deren Grundstück an der Straße liegt. Dafür fehlte die gesellschaftliche Akzeptanz im Land und die Straßenausbaubeiträge führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten.

Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Die Kommunen erhalten für den Wegfall der Beiträge ab 2022 eine Pauschale von 15 Millionen Euro jährlich und können damit verlässlich planen. Die Pauschale wird nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen auf alle Gemeinden im Land verteilt werden. Jede Kommune bekommt ihren Anteil, unabhängig davon, ob sie Baumaßnahmen durchführt oder nicht. Eine direkte Zweckbindung gibt es nicht und stärkt so die kommunale Selbstverwaltung vor Ort. Zwischen 2020 und 2022 werden als Übergangslösung die fehlenden Beiträge den Gemeinden eins zu eins erstattet.

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