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Seiten- und Quereinsteiger*innen gefördert

3. März 2021 // Bildung & Kultur
© Kampus Production/pexels.com

Um dem Lehrkräftemangel im Land entgegenzuwirken, wurden 2018 die rechtlichen Voraussetzungen für den Seiten- und Quereinstieg in den Lehramtsberuf geschaffen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden geprüft, ob sie für den Lehrerberuf befähigt sind. Welche Fächer sie unterrichten werden, wird anhand ihrer wissenschaftlichen Ausbildung abgeleitet. Das neue Angebot wurde seit ihrer Einführung sehr gut angenommen. So unterrichten an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen derzeit 588 Lehrkräfte, die vom Seiteneinstieg profitiert haben. Das sind vier Prozent aller Lehrkräfte.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können nach einem vierwöchigen pädagogisch-didaktischen Vorbereitungskurs gleich als Lehrkräfte in mindestens einem Schulfach starten. Sie haben dann die Möglichkeit, im Rahmen einer Weiterqualifizierung als vollwertig ausgebildete Lehrkraft anerkannt zu werden. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger absolvieren dagegen während des Referendariats einen achtmonatigen Vorbereitungskurs. Im Anschluss können sie dann ebenfalls als vollwertig anerkannte Lehrkräfte angestellt werden.

Um das Bewerbungsverfahren weiter zu beschleunigen, wurde im September 2019 ein Online-Portal konzipiert, auf dem Interessierte im Vorfeld ihrer Bewerbung prüfen lassen können, ob sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Seiteneinstieg erfüllen. Zuletzt konnten wir außerdem erreichen, dass für die Jahre 2020 und 2021 je 66 000 Euro zur Weiterqualifizierung von Seiten- und Quereinsteigerinnen an den landeseigenen Universitäten zur Verfügung stehen. Nun können sie sich endlich innerhalb Sachsen-Anhalts weiterqualifizieren.

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