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Schottergärten wurden verboten

11. Februar 2021 // Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie
© Matthew Simmonds/pexels.com

Wir haben Schottergärten verboten. Denn diese leblosen Steinwüsten tragen bei Hitzewellen im Sommer zur Aufheizung der Städte bei. Jetzt besteht für solche Flächen eine Begrünungs- und Bepflanzungspflicht. Damit wird die Artenvielfalt gestärkt, die Versickerung des Wassers gesichert und mehr zur Kühlung der Städte beigetragen. Es gibt allerdings für die Kommunen eine Öffnungsklausel, eigenständige Regelungen für unbebaute Flächen zu erlassen. Zusätzlich zu dem Verbot der Schottergärten haben wir ermöglicht, dass Kommunen jetzt verbindliche Vorgaben zu Fassaden- und Dachbegrünungen in ihren Bausatzung machen können.

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