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Repowering bringt mehr Windstrom mit gleich vielen Windrädern wie heute

24. August 2020 // Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie

Sachsen-Anhalt ist Spitzenreiter bei den Jobs in den erneuerbaren Energien pro Einwohnerin und Einwohner. Besonders die Windenergie hat einen großen Anteil an den Arbeitsplätzen. Aufgrund des stockenden Ausbaus sind jedoch leider mehrere Tausend Arbeitsplätze bei den Anlagenbauern verloren gegangen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Windbranche wieder Fahrt aufnimmt und so der Klimakrise entgegenwirken kann.

Ein Instrument dafür ist das Repowering. Wir haben dafür gesorgt, dass dies durch neue Regelungen im Landesentwicklungsgesetz einfacher in die Praxis umgesetzt werden kann.

Repowering bedeutet, dass alte kleine Windräder, die wenig Strom produzieren, durch leistungsstärkere Anlagen in gewisser räumlicher Nähe ersetzt werden. Auf diese Weise wird mehr Strom mit der gleichen Anzahl an Windrädern produziert.

Mit unserem Energieszenario haben wir berechnet, dass 2.850 bis 3.100 große leistungsstarke Windenergieanlagen ausreichen, um Sachsen-Anhalt und anteilig Ballungsräume zu 100% mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Zum Vergleich: heute stehen in Sachsen-Anhalt bereits 2.874 Anlagen. Für die Energiewende brauchen wir also nicht mehr Windräder. Unser Ziel ist es, durch den schrittweisen Austausch alter Anlagen 3,5 Mal mehr Windenergie in Kilowattstunden als heute zu produzieren. Mit Repowering können ungünstige Altstandorte aufgegeben werden. Das entlastet Mensch, Natur und Landschaftsbild.

Mit der Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes konnten wir drei Vereinfachungen schaffen:

  1. Durch mehr räumlichen Spielraum können die neuen Anlagen in den angrenzenden Landkreisen der Altanlagen stehen. Bisher war das auf denselben Landkreis beschränkt.
  2. Weiterhin wurde der zeitliche Spielraum erhöht. Die alte Anlage wird abgebaut und bis zu fünf Jahre später darf eine neue Anlage gebaut werden. Bisher betrug die Zeitspanne dafür nur ein Jahr.
  3. Für Einzelanlagen, die heute außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen, kann das Repowering im Verhältnis 1:1 erfolgen. Das heißt, Abbau einer Altanlage (1) und Aufbau einer neuen Anlage (1); ansonsten müssen mindestens zwei Altanlagen (2) für eine neue Anlage (1) abgebaut werden.
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