Hintergrundbild

Quoren für direkt-demokratische Möglichkeiten zur Mitbestimmung abgesenkt

16. Februar 2021 // Sicherheit & Mitbestimmung
© Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt

Mit einem Volksbegehren können die Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes nehmen. Durch Unterschriftensammlung können Gesetze erlassen, aufgehoben oder geändert werden.

Mit der Parlamentsreform im Jahr 2020 wurde das Quorum für den Start eines Volksbegehrens abgesenkt. Bisher mussten dafür neun Prozent der Wahlberechtigten, also rund 160 000 Wahlberechtigte unterschreiben, nun sind es nur noch sieben Prozent, rund 130 000 Unterschriften.

Initiativen aus der Mitte des Volkes können also leichter auf den Weg gebracht werden, da weniger Unterschriften für die Unterstützung gesammelt werden müssen. Außerdem wurden die Verfahren, um eine Volksinitiative oder ein Volksbegehren zu starten, vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Damit wird die direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt gestärkt.

Wie hat dir der Beitrag gefallen?