
Jahrelang hat die Fachwelt appelliert und gefordert, das Psychiatriegesetz endlich zu modernisieren. Weil bisher nichts getan wurde, waren zum Beispiel Gerichtsurteile, die die Neuregelung von sogenannten Zwangsbehandlungen verpflichteten, einfach nicht umgesetzt worden. Bereits 2015 hatten wir als Opposition einen Entwurf vorgelegt – leider ohne Erfolg. 2020 wurde endlich das Psychiatriegesetz modernisiert. Vor allem werden die Rechte der Betroffenen damit gestärkt. So werden in den Landkreisen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Betroffenen eingesetzt. Die Versorgungsstrukturen wurden auch deutlich verbessert. Gemeindepsychiatrische Verbünde koordinieren nun die Angebote und Leistungen der zahlreichen Akteure in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dadurch arbeiten verschiedene Berufe zusammen, was eine Diagnose mitunter schneller erfolgen lässt und die Behandlung besser angepasst werden kann. Der Psychiatrieausschuss kann außerdem gerontopsychiatrische Abteilungen in stationären Pflegeeinrichtungen kontrollieren. Zudem sind jetzt das Land wie die Kommunen in die Pflicht genommen, eine Psychiatrieplanung zu entwickeln. Damit wird die psychiatrische Versorgung qualitativ deutlich vorangebracht. Bisherige Lücken können besser erkannt und geschlossen werden.