
Der Landtag hat im Februar 2020 eine umfassende Parlamentsreform auf dem Weg gebracht. Die Landesverfassung wurde dabei auf unser Bestreben hin modernisiert und an die heutigen gesellschaftlichen Wirklichkeiten angepasst. So wurden der Klimaschutz und der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen und der Artikel 35 erweitert:
Artikel 35 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tierschutz
(1) Das Land und die Kommunen schützen und pflegen die natürlichen Grundlagen jetzigen und künftigen Lebens. Sie schützen das Klima als Grundlage menschlichen Lebens und wirken einer globalen Erwärmung im Rahmen des Möglichen entgegen. Das Land und die Kommunen wirken darauf hin, dass mit Rohstoffen sparsam umgegangen und Abfall vermieden wird.
(2) Jeder einzelne ist verpflichtet, hierzu nach seinen Kräften beizutragen.
(3) Eingetretene Schäden an der natürlichen Umwelt sollen, soweit dies möglich ist, behoben oder andernfalls ausgeglichen werden.
(3a) Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.
(4) Das Nähere regeln die Gesetze.

Die Staatsziele geben die Richtung vor, wonach sich die politischen Handlungen ausrichten sollten. Die Aufnahme des Klimaschutzes in die Landesverfassung hat zum Beispiel ermöglicht, dass der Landtag klimaneutral wird. Das Staatsziel Tierschutz ist schon seit 2002 im Grundgesetz und wurde nun auch in der Verfassung Sachsen-Anhalts verankert und damit bekräftigt. Der Tierschutz muss also in der Abwägung zu anderen Verfassungsgütern, wie zum Beispiel die Freiheit von Forschung oder die Freiheit der Berufsausübung, beachtet werden.