Hintergrundbild

Kitas mit besonderen Bedarfen bekommen Sonderförderung

21. August 2020 // Bildung & Kultur
Eine Hand mit bunten Fingerfarben und lachendem Gesicht.
© iStock.com/nailiaschwarz

Nicht alle Kinder haben die gleichen Möglichkeiten und Chancen in der Kita. Denn nicht alle Kitas im Land haben die gleichen Bedingungen. Manche haben mit überdurchschnittlich vielen Kindern zu tun, die in Armut leben, die bereits vom Jugendamt Unterstützung erfahren oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Der allgemeine Personalschlüssel für Kitas stößt insbesondere bei diesen besonderen Herausforderungen schnell an seine Grenzen. Das Fachpersonal kann den Kindern mit besonderen Bedarfen nur schwer gerecht werden. Individuelle Förderung und verlässliche Bildungsarbeit bleiben somit auf der Strecke.

Um dem entgegenzuwirken, haben wir uns für eine Sonderförderung für Kitas mit besonderen Bedarfen eingesetzt. Dieses Anliegen konnten wir bei der Änderung des Kinderförderungsgesetz (KiföG) umsetzen. 100 zusätzliche Personalstellen wurden im KiföG verankert. Die Jugendhilfeausschüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten können das zusätzliche Personal, den Bedarfen vor Ort angemessen, auf die Einrichtungen verteilen. Dadurch wird die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit im Land gestärkt und ein Akzent bei der Prävention vor Armut gesetzt.

Wie hat dir der Beitrag gefallen?