Das Land verfügt über größeres Finanzvermögen, welches es am Kapitalmarkt anlegt. Dafür dringen wir darauf, dass ökologische und ethische Grundsätze dabei beachtet werden. Es wurde bereits das Verfahren „Engagement im Anlageprozess“ im Jahr 2017 begonnen. Damit werden problematische Geldanlagen des Landes kenntlich gemacht und auf die Einhaltung ethischer Kriterien gedrungen. Investments, die die ethischen und ökologischen Kriterien trotzdem nicht erfüllen, können dann ausgesondert werden.
Im Finanzministerium wurde ein Nachhaltigkeitsrat eingesetzt, der über die Kriterien dazu entscheidet. So wurden auf dessen Empfehlung Unternehmen, die Streubomben oder weißen Phosphor produzieren, auf eine Ausschlussliste gesetzt. Im Mai 2020 wurden Aktien und Anleihe von zwei Firmen in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro aktiv vom Landeskapital abgestoßen. Ausschlaggebend war, dass die eine Firma Waffen mit weißem Phosphor produziert und die anderen Bodenschätze in West-Sahara abbaut. Dort herrschen keine Mindeststandards für den Arbeitsschutz, und es fehlt die Beachtung und die Einhaltung von Menschenrechten. Das ist zumindest der erste Schritt, damit das Kapital des Landes ethischer und nachhaltiger angelegt wird.