Der Staat muss präsent sein, um Straftaten, rechtsfreie Räume und Straflosigkeit zu verhindern. Das gilt auch im Internet. Denn Hass ist online gegangen. Er richtet sich dort besonders gegen Menschen, die Position für Schwächere beziehen, die Demokratie verteidigen, gegen rechte Hetze einstehen. Besonders häufig sind Frauen von Hass im Netz betroffen. Aber nicht nur sie stehen im Fokus. Viele Menschen sind Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen.
Um Hasskriminalität entgegenzuwirken, wurde auf unsere Initiative hin die sogenannte Internetstreife im Koalitionsvertrag verankert. Im Dezember 2017 hat sie als eine neue Einheit im Landeskriminalamt ihre Arbeit aufgenommen. Damit ist Sachsen-Anhalt Vorreiter im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet.
Doch wie funktioniert die Internetstreife? Polizistinnen und Polizisten surfen Streife genauso wie sie Streife auf Straßen fahren. Sie sind im virtuellen Raum präsent, vor allem auf Seiten, die als Schwerpunkt für Kriminalität bekannt sind. Wenn sie auf Inhalte stoßen, die strafrechtlich relevant sind, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Beamtinnen und Beamten dokumentieren die Straftat und fordern anschließend die jeweiligen Provider der Seiten auf, die betreffenden Inhalte zu löschen.
Für uns ist klar: Wo Hass im Netz verbreitet wird, braucht es engagierte Gegenrede, klare Regeln der Anbieter Sozialer Netzwerke und konsequente Strafverfolgung durch staatliche Behörden. Die Internetstreife kann dabei nur ein Anfang sein. Sie muss ausgebaut und durch weitere Angebote ergänzt werden. So fordern wir eine spezialisierte Stelle bei der Staatsanwaltschaft, die schwerpunktmäßig und zentralisiert Hasskriminalität bearbeitet. Zudem sollen Angebote für diejenigen verbessert werden, die als Betroffene (online) Strafanzeigen gegen Hass im Netz stellen wollen.