Hintergrundbild

Bauliche Erleichterungen für die Mobilitätswende

2. März 2021 // Mobilität

Mit der Modernisierung der Landesbauordnung haben wir weitere Weichen für die Mobilitätswende gestellt. Die Bürokratie für den Bau von E-Ladesäulen wurde abgebaut. Bisher musste ein Verfahren in Gang gesetzt werden, um ein Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten. Nun ist dies verfahrensfrei möglich. Außerdem können die Kommunen mehr Geld für Radabstellanlagen und Ladesäulen ausgeben. Wenn Bauherren weniger Parkplätze als vorgeschrieben bauen wollen, können sie eine sogenannte Ablösesumme an die Kommune zahlen. Bisher konnten diese Gelder nur für Maßnahmen für den Autoverkehr genutzt werden. Nun ermöglichen wir es den Kommunen, diese Gelder auch für Radabstellanlagen und Ladestationen zu nutzen.

Wie hat dir der Beitrag gefallen?